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Mein-Abfallkalender
Stadt Rosbach v. d. Höhe

Impressum

Übersicht

[Altpapier]

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Altpapier

Zeitungen, Zeitschriften, Illustrierte, Kataloge, Bücher Schulhefte, Schachteln, Prospekte etc. sind Rohstoffe, die gut recycelt werden können. Sie gehören daher nicht in die Restmülltonne sondern werden gesondert eingesammelt und der Wiederverwertung zugeführt.

Zur Sammlung werden Behälter (Blaue Tonne) zur Verfügung gestellt.

Nicht in die Blaue Tonne gehören Transport- und Umverpackungen. Diese sollten im Geschäft zurückgelassen werden. Bei Anlieferung von Waren können diese wieder mitgegeben werden.

Die Abfuhr der Blauen Tonne erfolgt einmal im Monat.
 

 

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[Bauschutt]

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Kleine Mengen unbelasteter Bauschuttabfälle, z. B, von kleinen Renovierungsarbeiten, können beim Recyclinghof abgegeben werden. Hierzu gehören Steine, Putz, Fliesen, Kacheln, Glasbausteine, Betonteile etc.

Ebenso zum Bauschutt gehören Blumentöpfe und Kübel aus Ton und keramischem Material.

Adressen für die Annahme größere Mengen Bauschutt erhalten Sie beim Abfallwirtschaftsbetrieb des Wetteraukreises, Tel.: 06031 / 9066-11

Für belasteten Bauschutt ist zwingend eine Analyse erforderlich (Kontakt: HIM GmbH, Waldstraße 11, 64584 Biebesheim, Tel: 06258 / 8950)
 

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[Bioabfall]

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Bei Bioabfall handelt es sich um kompostierbare Abfälle aus dem Haushalt oder dem Garten.

Dazu gehören
•Speise- und Lebensmittelreste
•Kaffeefilter
•Teebeutel
•Obst-, Nuss- und Eierschalen
•Grasschnitt
•Baum- und Heckenschnitt
•Laub
•Nadelstreu
•Schnitt- und Topfblumen
•Pflanzen
•alte Blumentopferde
•Samen
•Haare
•Holzwolle
•Sägemehl
•Holzpellets (soweit jeweils nicht chemisch behandelt)
•Holzasche 

Für die Bioabfalleinsammlung werden Sammelbehälter (Bioabfalltonne) bereitgestellt.

Bitte Abfälle nicht in Plastiktüten verpacken. Auch kompostierbare Plastiktüten gehören nicht in den Bioabfall!

Die Bioabfallabfuhr wird in vierzehntägigem Rhythmus durchgeführt. In den Sommermonaten erfolgt die Abfuhr von Juni bis September wöchentlich.

Der Abfall wird bei der Leerung am Fahrzeug gewogen.


 

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[Elektro- und Kühlgeräte]

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Haushaltsübliche Elektro- und Kühlgeräte können kostenfrei am Recyclinghof abgegeben werden.

Als besonderen Service bietet die Stadt für Elektrogroßgeräte einen Abholservice an.
Nach Anmeldung bei der Stadtverwaltung und Zahlung einer Gebühr in Höhe von 8,00 ¤ je Gerät werden die Geräte durch Bedienstete des städtischen Bauhofs abgeholt.

Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen enthalten Schadstoffe wie z. B.- Quecksilber. Sie gehören daher keinesfalls in den Restmüll. Diese Leuchtmittel werden kostenfrei am Recyclinghof angenommen.
 

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[gefährliche Abfälle Haushalte]

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Weitere Termine zum Schadstoffmobil

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[gefährliche Abfälle Kleingewerbe]

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Weitere Termine zum Schadstoffmobil

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[Gelbe Tonne]

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Die Gelbe Tonne ist eine Einrichtung des Dualen Systems Deutschland (DSD).
Mit diesem System werden z.B. folgende Abfälle (Kennzeichnung mit dem „grünen Punkt") gesammelt:

  • Aluminiumverpackungen
  • Dosen
  • Joghurt-, Magarinebecher
  • Einwickelfolien
  • Shampooflaschen
  • Waschmittelflaschen
  • Verpackungsverbundstoffe
  • Safttüten
  • Milchtüten
  • Vakuumverpackungen
  • Verpackungsstyropor


Die Abfuhr erfolgt im dreiwöchigen Rhytmus. Zuständig für die Verteilung und Abfuhr der gelben Säcke ist die Firma Remondis GmbH, Büdingen.

Bei Problemen, Rückfragen und Reklamationen wenden Sie sich bitte an die Hotline  0 800 - 122 325 5 oder per E-Mail unter gelbetonne-wetterau@remondis.de

 

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[Grünabfall]

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Dieser wird im Zuge einer Straßensammlung eingesammelt. Hierbei werden Zweige und Äste von Baum- und Heckenschnitt mitgenommen. Die Zweige und Äste sind an den angegebenen Abfuhrtagen gebündelt an der Grundstücksgrenze bereitzustellen. Die einzelnen Bündel sollen nicht länger als 1,20 m sein und ein Gewicht von 20 kg nicht überschreiten. Als Bindematerial darf nur verrottbare Kordel oder Schnur verwendet werden, keinesfalls Kunststoffschnüre oder Draht. Wurzelstöcke und starke Äste werden nicht mitgenommen. Kleinschnittiger Grünabfall sollte möglichst kompostiert werden bzw. gehört wegen seiner Größe in die Biotonne.

In untergeordneten Mengen kann kleinschnittiger Heckenschnitt in Papiertüten oder unbeschichteten Kartonagen bereitgestellt werden. Die Mitnahme von Behältnissen aus Plastik ist ausgeschlossen. Aus arbeitsrechtlichen Gründen werden auch keine Entleerungen von wieder verwendbaren Behältnissen aus Kunststoff (Gartentaschen etc.) durchgeführt.

Papiertüten sind im Handel erhältlich oder können beim Bürgerbüro erworben werden.

Rasenschnitt und Laub ist bei der Grünabfallabfuhr ebenfalls ausgenommen. Hier bestehen Entsorgungsmöglichkeiten beim Recyclinghof.
 

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[Restmüll]

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Zum Restmüll gehören alle Abfälle, die nicht selbst verwertet werden und nicht anderen Abfallfraktionen zugeordnet werden können. Gegenstände, welche nicht in die Restmülltonne passen, können als Sperrmüll angemeldet werden.

Für die Sammlung des Restmülls werden Restmüllsammelgefäße zur Verfügung gestellt.

Der Restmüll wird in vierzehntägigem Rhythmus abgefahren.

Der Abfall wird bei der Leerung am Fahrzeug gewogen.
 

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[Sonderabfälle]

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Wir geben nachfolgend einen Überblick, welche Abfälle bei der Sonderabfallsammlung abgegeben werden sollten.
Nähere Informationen erhalten Sie am Infotelefon des Abfallwirtschaftsbetriebs (06031) 90 66 11 oder im Abfall-ABC

Rund ums Auto:

  • Rostschutzmittel
  • Farben (flüssig, lösemittelhaltig)


Aus dem Garten:

  • Schädlingsbekämpfungsmittel, Pestizide
  • Pflanzenschutzmittel, Fungizide
  • Düngemittel.


Aus der Hobby und Heimwerkstatt:

  • Farben (flüssig, lösemittelhaltig)
  • Lacke (flüssig, lösemittelhaltig)
  • Lösungsmittel, Terpentin
  • Holzschutzmittel
  • Klebstoffe
  • Fotochemikalien


Aus der Wohnung:

  • Reinigungsmittel aller Art
  • WC und Abflussreiniger
  • Fleckenentferner und Desinfektionsmittel
  • Mottenschutzmittel
  • Imprägniermittel
  • Metall- und Silberputzmittel.


Aus der Gesundheits- und Schönheitspflege:

  • Kosmetika
  • Reinigungsmittel
  • Spraydosen mit vormals giftigem Inhalt.


 

 

Nicht angenommen werden folgende Abfälle:
Ausgehärtete Farben, Lacke und Leime (ausgehärtete Reste zum Restmüll, leere Dosen zum Gelben Sack); Dispersionsfarben, Wandfarben auf Wasserbasis (aushärten lassen und zum Restmüll)

Von der Sammlung ausgeschlossen sind auch folgende Stoffe:
Altholz der Kategorie A IV (mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz), Asbesthaltige Abfälle, Altöle aus Verbrennungsmotoren und Getrieben, Dachpappe (kohlenteer-und bitumenhaltig), Druckgasflaschen, Feuerlöscher, Leuchtstoffröhren, Batterien, sowie Altreifen.

Annahmebedingungen:
Die einzelnen Behältnisse dürfen maximal 30 Liter Volumen Inhalt haben und keinesfalls schwerer als 20 kg sein. Pro Anlieferer ist die Gesamtabfallmenge auf maximal 100 kg beschränkt.
Die Problemabfälle müssen unmittelbar dem verantwortlichen Personal des Sammelfahrzeuges übergeben werden.
Bitte stellen Sie die Sonderabfälle auf keinen Fall unbeaufsichtigt an den Sammelstellen ab, wenn Sie das Fahrzeug nicht mehr antreffen! Abgestellter Sondermüll stellt ein unberechenbares Risiko für Kinder und unsere Umwelt dar.
Vermischen Sie auch niemals verschiedene Abfälle in einem Behälter. Optimal für das Entsorgungspersonal ist die Anlieferung von Reststoffen in den Originalbehältern.
 

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[Sperrmüll]

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Zum Sperrmüll gehören Gegenstände aus dem Haushalt, die keine Weiterverwendung finden können und die von Ihrer Größe her, auch nach zumutbarer Zerkleinerung, nicht in die Restmülltonne passen.

Bitte beachten Sie, dass nur haushaltsübliche Mengen angenommen werden können.
Für Haushaltsauflösungen oder Hausentrümpelungen müssen Sie einen Containerdienst oder ein Entrümpelungsunternehmen beauftragen.

Sperrmüll wird in Rosbach v.d.Höhe auf Abruf abgefahren. Der Sperrmüll ist bei der Stadtverwaltung anzumelden (schriftlich oder online). Nach Eingang der Anmeldung wird der Abholtermin dem Anmelder schriftlich mitgeteilt. Je nach Anzahl der Anmeldungen muss mit einer Wartezeit von bis zu 6 Wochen gerechnet werden.

Der Sperrmüll wird verwogen, die Abfuhr ist gebühenpflichtig (Es wird je angefangene 10 kg eine Gebühr in Höhe von 3,40 € erhoben. Mindestgebühr 10,20 €).

Nicht zum Sperrmüll gehören:

  • Autoteile
  • Baustellenabfälle
  • Altreifen
  • sämtliche Elektrogeräte
  • Bodenaushub
  • Gartenabfälle
  • Gegenstände aus keramischen Materialien

 

 

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